Wichtig bei Umzug
Mitbürgern und Mitbürgerinnen der EU und der Schweiz haben das Recht innerhalb der EU ihren Wohnort und Arbeitsplatz frei zu wählen. Dennoch brauchen Sie und ihre Familie in Schweden eine Aufenthaltsgenehmigung (“uppehållstillstånd“), die Sie beim “Migrationsverket“ (Einwanderungsbehörde) erhalten, was ca. 3 Monate dauert. Das nächste liegt in Karlstad. Eine Arbeitsgenehmigung brauchen Sie nicht.
www.migrationsverket.se (auf Englisch)
Beim örtlichen “Skattekontor“ (Finanzamtsbüro) melden Sie persönlich Ihren Umzug nach Schweden für sich und ihre Familie an. Bitte haben Sie Ihren gültigen Pass oder Personalausweis und ggf. Ihre Heiratsurkunde dabei. Daraufhin erhalten Sie auch die Personennummer (“personnummer“), was ca. 2 Wochen dauert. Sie besteht aus dem Geburtstagdatum (rückwärts) und vier weiteren Ziffern. Sind Sie z.B. am 14. September 1976 geboren, dann sieht Ihre Personnummer ungefähr so aus: 670914-0000. Jede Personnummer ist einzigartig und ohne sie geht hier – fast – gar nichts.
“Skatteverket“:
Besuchsadresse: Södra Långgatan 12, Åmål
Tel: +46 (0)2-707 34 98, Fax: +46 (0)532-62450
E-Mail: orebro@skatteverket.se
Alle bürokratischen Prozesse brauchen ihre Zeit. Aber auch ohne Personnummer können Sie ein Konto eröffnen, einen Telefonanschluss bestellen, ihr Auto hier anmelden und versichern, also ihr Leben hier einrichten. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich gerne an:
Marianne Carlsson
Wirtschaftsförderung
Stadshuset
Tel: +46 (0)532-170 26
Mobil: +46 (0)708-68 59 60
E-Mail: marianne.carlsson@amal.se.
Weitere nützliche Adressen und Links finden Sie hier
Herzlich Willkommen!